RELIGIONSUNTERRICHT
Unsere Motivation für den Religionsunterricht:
Wir wünschen uns, dass die Kinder eines Tages sagen: „Der freikirchliche Religionsunterricht war spannend!
Er war mir Ansporn für ein engagiertes Leben in der Nachfolge von Jesus Christus und hat meinem Glauben ein gutes Fundament gegeben.“
FACHINSPEKTORENTEAM
Zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland:
Fachinspektor
Markus Weyel, M.A.
markus.weyel [at] freikirchen.at
Tel. mobil: +43 699 19 27 90 15
Zuständig für Tirol, Vorarlberg:
Fachinspektor
Markus Weyel, M.A.
markus.weyel [at] freikirchen.at
Tel. mobil: +43 699 19 27 90 15
Zuständig für Kärnten, Steiermark:
Fachinspektor
Michael Bozanovic
michael.bozanovic [at] freikirchen.at,
Tel. Mobil: +43 660 768 19 05
Zuständig für Oberösterreich, Salzburg
Abteilungsleiterin
Fachinspektorin
Dipl. Päd. Ing. Annemarie Pirschel
annemarie.pirschel [at] freikirchen.at
Tel. Mobil: +43 660 20 11 909
LEHRPLÄNE
INTERRELIGIÖSE FEIERN
FAQ
Kurz gesagt: Religiöse Bildung. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit Inhalten, die etwas mit Religion oder Glauben zu tun haben. Das Besondere am freikirchlichen Religionsunterricht ist der Bezug zu dem, was uns Freikirchen ausmacht und wichtig ist. So kann der freikirchliche Religionsunterricht dazu beitragen, deinen Horizont über deine Gemeinde hinaus zu weiten, um dich so in deiner Persönlichkeit zu stärken. Letzten Endes geht es darum, dass du deine eigenen Überzeugungen entwickelst und dich als Teil einer pluralistischen Gesellschaft konstruktiv einbringen kannst.
Wenn du das Religionsbekenntnis „freikirchlich“ angegeben hast, nimmst du automatisch teil. Damit ein freikirchlicher Religionsunterricht an deiner Schule zustande kommen kann, muss es mindestens drei Schüler oder Schülerinnen geben. Wenn du Teil einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder „ohne religiöses Bekenntnis“ bist, dann musst du dich in der ersten Schulwoche dafür anmelden.
Wenn du bei der Schuleinschreibung das Religionsbekenntnis „freikirchlich“ angegeben hast, nimmst du automatisch am freikirchlichen Religionsunterricht teil. Wenn du nicht daran teilnehmen möchtest, musst du dich in der ersten Schulwoche mit einem formlosen Schreiben davon abmelden. Gib es deinem Klassenvorstand.
Wenn du bei der Schuleinschreibung eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft oder „ohne religiöses Bekenntnis“ angegeben hast, dann kannst du dich in der ersten Schulwoche zu einem Religionsunterricht deiner Wahl als Freigegenstand anmelden. Das machst du mit einem formlosen Schreiben, das du deinem Klassenvorstand abgibst. Deine Anmeldung ist immer nur für das jeweilige Schuljahr gültig.
Frag bei deinem Klassenvorstand nach oder wende dich an uns als Schulamt. Es kann sein, dass in deiner Schule noch kein freikirchlicher Religionsunterricht angeboten wird. In dem Fall können wir versuchen einen zu organisieren. Dazu müssen wir aber über dein Interesse Bescheid wissen. Wenn du möchtest, kannst du auch einen freikirchlichen Religionsunterricht an einer Nachbarschule besuchen.
Ja, in der ersten Schulwoche mit einem formlosen Schreiben bei deinem Klassenvorstand. Diese Abmeldung gilt immer nur für das jeweilige Schuljahr.
Ja, in der Oberstufe. In der Volksschule und in der Unterstufe nicht.
Frag im Sekretariat deiner Schule nach.
Ja, unabhängig ob du den Religionsunterricht als Pflichtgegenstand oder Freigegenstand besuchst.
Ja, unabhängig ob du den Religionsunterricht als Pflichtgegenstand oder Freigegenstand besuchst. Voraussetzung ist, dass du in jedem Schuljahr der Oberstufe den Religionsunterricht besucht hast und ihn in der abschließenden Klasse besuchst. Solltest du in manchen Schuljahren keinen Religionsunterricht oder zwischenzeitlich den Religionsunterricht einer anderen Religion besucht haben, sprich bitte mit deiner Religionslehrkraft.
Schau im Stundenplan nach oder frag deine Religionslehrkraft.
Frag im Schulamt nach.
Nein.
Du kannst den freikirchlichen Religionsunterricht an einer Nachbarschule besuchen. In begründeten Ausnahmefällen können wir dich an den katholischen, bzw. evangelischen Religionsunterricht delegieren. Nimm dazu bitte mit dem Schulamt Kontakt auf.
Grundsätzlich ist das möglich. Das hängt von der Religionslehrkraft ab.
Wie in jedem Fach gibt es auch in freikirchlicher Religion Lehrpläne, nach denen sich die Religionslehrer und Religionslehrerinnen zu richten haben. Du findest sie weiter oben auf dieser Seite.
Verschiedene Sichtweisen werden nebeneinander dargestellt, so dass eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema erfolgen kann. Dabei hat die Meinung der Religionslehrkraft nicht im Vordergrund zu stehen. Der freikirchliche Religionsunterricht vertritt keine bestimmte Lehrmeinung einzelner Bünde.
Auf unserer Homepage (Klicke unten auf den Button). Dort findest du auch die Voraussetzungen für eine Anstellung.
An der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich gibt es mehrere Studiengänge:
BEWERBUNGEN

Wir suchen laufend neue Religionslehrkräfte. Gesucht werden Personen mit folgendem Profil:
- Du hast ein Herz für Kinder, kannst gut mit ihnen umgehen und besitzt pädagogisches Talent: Du behandelst Kinder und Jugendliche liebevoll und du besitzt auch das nötige Durchsetzungsvermögen.
- Du identifizierst dich mit den Glaubensgrundsätzen, wie sie kompakt in der Verfassung der Freikirchen in Österreich zu finden sind. Die Bibel ist die Grundlage für dein Leben. Du glaubst persönlich an Jesus Christus, bist gut integriertes Mitglied einer Gemeinde der "Freikirchen in Österreich" und engagierst dich dort idealerweise im Bereich der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen.
- Du genießt das Vertrauen deiner Gemeindeleitung und wirst von dieser für den Lehrberuf empfohlen.
- Du ergreifst gern die Chance, an einem öffentlichen Ort mit Schülern und Schülerinnen über Glaubensfragen zu reden.
- Die Zusammenarbeit mit Christinnen und Christen aus anderen Gemeinden bereitet dir Freude, du bist auch bereit, an überkonfessionellen Projekten mitzuwirken.
- Du siehst den Religionsunterricht als integrierten Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags der Schule und engagierst dich auch gerne aktiv in der Schule.
- Du bist bereit, an verpflichtenden Inspektionskonferenzen, pädagogischen Treffen und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
- Du identifizierst dich mit dem Lehrplan der Freikirchen in Österreich und verzichtest auf die Vermittlung eigener bundesspezifischer Betonungen (diese werden nur überblicksmäßig und wertschätzend vermittelt).
- Du bist bereit, Pionierarbeit zu leisten und an deiner Schule den freikirchlichen Religionsunterricht aufzubauen und weiterzuentwickeln.
- Da der Religionsunterricht im Spannungsfeld zwischen Schule, Gemeinde und Eltern stattfindet, bist du bereit und in der Lage, dich um eine gute Gesprächsbasis mit allen beteiligten Personen zu bemühen.
Die folgenden beruflichen Voraussetzungen sind denkbar:
- Du unterrichtest bereits als Lehrerin oder Lehrer an einer Schule und könntest im Rahmen deiner Lehrverpflichtung an deiner Schule den freikirchlichen Religionsunterricht anbieten und schließt dafür eine theologische Zusatzausbildung ab (ist berufsbegleitend an der KPH Wien möglich). Oder:
- Du bist leitend in der Gemeindearbeit tätig und möchtest dir ein zweites berufliches Standbein aufbauen. Solltest du im Rahmen deines Theologiestudiums keine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben, machst du diese nach (ist berufsbegleitend möglich). Oder:
- Du hast dich für den Lehrberuf entschieden. Im Rahmen deiner pädagogischen Ausbildung ist es dir möglich, den Schwerpunkt freikirchliche Religionspädagogik zu wählen.
- In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass befähigte und vom Rat der Freikirchen in Österreich beauftragte Personen ohne abgeschlossene Ausbildung unterrichten dürfen, wenn sie sich bereit erklären, diese berufsbegleitend innerhalb einer vorgegebenen Frist abzuschließen.
Weitere Voraussetzungen:
- Du bist sattelfest in der deutschen Sprache.
- Du erfüllst die allgemeinen staatlichen Vorgaben für das Lehramt.